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All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

§1 Allge­meines

Die folgenden Bedin­gungen gelten für jede Form der Ernäh­rungs­be­ra­tung/-therapie. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftrag­geber diese als verbindlich für die vertrag­liche Beziehung an. In der Regel tritt ein Vertrags­ver­hältnis zwischen dem Berater/Therapeuten und der zu beratenden Person ab dem ersten Beratungs­ge­spräch ein. Ausnahmen bedürfen geson­derter Absprachen.

§2 Die Beratungsleistung

Die Beratungs­leistung wird von einem (zerti­fi­zierten) Ernährungsberater/ ‑thera­peuten erbracht. Die vermit­telten Infor­ma­tionen sind keine medizi­ni­schen Anwei­sungen und ersetzen daher keine medizi­nische Diagnose, Beratung oder Behandlung durch den Arzt.

Hinweis: Hier können Zertifizierungen/ Spezia­li­sie­rungen aufge­listet und in Form von PDF-Dateien hinterlegt werden.

§3 Schwei­ge­pflicht

Allge­meines

Der Berater/Therapeut unter­liegt der Schwei­ge­pflicht. Die Pflicht zur Vertrau­lichkeit bleibt ebenso über die Beendigung der Ernäh­rungs­be­ra­tung/-therapie hinaus bestehen. Diese gilt ebenso für etwaige Angestellte des Beraters/Therapeuten.

Entbindung von der Schweigepflicht

In Ausnah­me­fällen kann sich der Berater/Therapeut von seiner Schwei­ge­pflicht befreien lassen. Der Austausch von Infor­ma­tionen (in mündlicher oder schrift­licher Form) mit behan­delnden Ärzten und/oder anderen Thera­peuten kann zum Wohl des Patienten erfor­derlich sein. Voraus­setzung hierfür ist das schrift­liche Einver­ständnis der zu beratenden Person, den Ernäh­rungs­be­rater von seiner Schwei­ge­pflicht zu entbinden.

§4 Preis­ge­staltung Zahlungs­be­din­gungen und Rechnungsstellung

Allge­meines

Bei allen Zahlungen sind als Zuord­nungs­merkmale die vom Berater/Therapeuten vergebene Teilnehmer-/Kunden­nummer, die Rechnungs­nummer sowie der vollständige Name anzugeben. Hieraus entste­hende Risiken sowie Kosten infolge fehlender Zuord­nungs­merkmale trägt der Auftrag­nehmer. Bei Nicht­zahlung nach der zweiten Mahnung beauf­tragt der Berater/ Therapeut eine Rechts­an­walts­kanzlei mit dem Forde­rungs­in­kasso. hierdurch entste­hende Kosten sowie weitere Verzugs­kosten trägt der Schuldner.

Ernäh­rungs­be­ra­tung/-therapie vor Ort

Die persön­liche Erstbe­ratung und die Folge­be­ra­tungen sowie Gruppen­be­ra­tungen sind auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen zu zahlen.

Konto­in­haber: Martina Grundmann

IBAN: DE36 5465 1240 0006 0408 28

BIC: MALADE51DKH

Hinweis: Die Zahlweise kann indivi­duell festgelegt werden.

Online-Beratungen

Bei Online-Beratungen wie die Durch­führung von Ernäh­rungs­ana­lysen erfolgt die Zahlung im Voraus per Überweisung oder per Lastschrift. Erfolgt die Zahlung nicht, behalte ich mir das Recht vor, die Dienst­leistung nicht zu erbringen. Die zu beratende Person verliert in diesem Fall den Anspruch auf Schadenersatz.

Hinweis: Die Zahlweise kann indivi­duell festgelegt werden.

Preis­ge­staltung

Die im Angebot bzw. im Vertrag vom Berater/ Thera­peuten verein­barten Preise sind verbindlich. Ohne ander­weitige schrift­liche Verein­barung kann von diesen nicht abgewichen werden. Die einzelnen Kosten können je nach Art und Umfang des Aufwandes (z.B. Auswertung von Ernäh­rungs­pro­to­kollen, Erstellung von indivi­du­ellen Bedarfs­ana­lysen und Ernäh­rungs­plänen) diffe­rieren. Die zu beratende Person verpflichtet sich ebenso zur Übernahme derje­nigen Kosten, die durch eine von ihr veran­lasste nachträg­liche Änderung entstehen. Beratungs­leis­tungen für Firmen, Kranken­kassen oder andere Insti­tu­tionen sind der Preis­liste zu entnehmen. Der Berater/ Therapeut verpflichtet sich, eine verbind­liche Preis­liste mit Angabe der Laufzeit jederzeit zur Verfügung zu stellen.

§5 Termin­ab­sagen und Rücktritt vom Vertrag

Einzel­be­ratung

Als Auftrag­geber verein­baren Sie mit mir als Berater/Therapeut einen verbind­lichen Gesprächs­termin über eine festge­legte Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist eine kosten­freie Stornierung bis 2 Werktage vor dem Termin möglich. Spätere Absagen werden mit 50% des Honorars in Rechnung gestellt, fehlende Absagen bzw. Nicht­er­scheinen mit 100% des Honorars. Ausge­nommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit, die mit einem ärztlichen Attest nachzu­weisen sind.

Gruppen­kurse

Der Auftrag­nehmer bzw. die zu beratende Person kann vom Vertrag zurück­treten, wenn die Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Berater/Therapeut ausfällt. Werden Aufträge nach Ablauf der 2‑tägigen Frist (s.o.) storniert, behält sich der Berater/Therapeut das Recht vor, die bis dahin angefal­lenen Kosten nach Aufwand zu berechnen. Diese belaufen sich in der Regel auf 50% der Gesamt­kosten. Bei Nicht­er­scheinen werden 100% der Gesamt­kosten berechnet.

§6 Durch­führung der Ernährungsberatung

Gegen­stand des zwischen dem Berater/ Thera­peuten und dem zu Beratenden abgeschlos­senen Vertrages ist das Erbringen einer verein­barten Leistung (Beratung, Therapie, Analyse, etc.), nicht das Erreichen eines bestimmten körper­lichen Zustandes oder Erfolges.

Der Auftrag wird entspre­chend den Grund­sätzen der ordnungs­ge­mäßen Berufs­aus­übung nach der

Berufs­ordnung ________________________ (Ihres jewei­ligen Verbandes, z.B. Quetheb, VDOE, DGE etc.)

Der Auftrag gilt als erbracht, wenn die im Vertrag verein­barten Leistungen erfolgt sind und eventuell innerhalb von 7 Tagen auftre­tende Fragen bearbeitet und beant­wortet wurden. Die zu beratende Person verpflichtet sich, alle Angaben (Angaben zur Person und den Gesund­heits­zu­stand betreffend, Unter­lagen zur Analyse wie Ernäh­rungs­pro­to­kolle) wahrheits­gemäß und vollständig zu machen.

§7 Beschei­ni­gungen

Teilnah­me­be­schei­ni­gungen, beispiels­weise zum Nachweis für die Kranken­kasse, den Arbeit­geber oder staat­liche Insti­tu­tionen werden auf Wunsch ausge­stellt, wenn mindestens 80% der verein­barten Termine bzw. des Auftrages absol­viert wurden.

§8 Gewähr­leistung

Der Berater/Therapeut ist bemüht, alle verein­barten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernäh­rungs­wis­sen­schaft­licher und diäte­ti­scher Erkennt­nisse sowie Grund­sätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfeh­lungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Indivi­duelle Abwei­chungen im Interesse und zum Wohle des Patienten sind jedoch möglich. Art und Umfang der Beratungen können ebenso indivi­duell variieren.

Der Berater/Therapeut übernimmt keine Gewähr­leistung für den Inhalt solcher Empfeh­lungen. Der Erfolg der Dienst­leistung liegt zum größten Teil außerhalb des Einfluss­be­reiches des Beraters/ Thera­peuten und hängt im Wesent­lichen von der Mitarbeit und Motivation der zu beratenden Person ab. Der Erfolg kann daher nicht garan­tiert werden.

Die erbrachten Leistungen sind Hilfe zur Selbst­hilfe. Auch mit größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollstän­digkeit dieser übernommen werden.

§9 Schutz des Eigentums

Der zu Beratende verpflichten sich, die im Rahmen der Ernäh­rungs­be­ra­tung/-therapie vom Berater/Therapeuten erstellten Analysen, Infor­ma­ti­ons­ma­te­rialien, sowie Berichte und Hilfs­mittel nur für eigene Zwecke zu verwenden. Das Nutzungs­recht ist ausschließlich und nicht übertragbar. Alle Unter­lagen sind ausschließlich perso­nen­be­zogen und nicht von Dritten nutzbar.

§10 Haftungs­aus­schluss

Eine Haftung für den Erfolg oder Misserfolg der erbrachten Leistungen ist ausge­schlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folge­schäden, die sich aus dem falschen Gebrauch der vermit­telten oder ausge­hän­digten Infor­ma­tionen ergeben, ist ebenfalls ausge­schlossen. Eine Haftung ist für vertrag­liche Pflicht­ver­let­zungen des Beraters/ Thera­peuten sowie auf Vorsatz und grobe Fahrläs­sigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verlet­zungen von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeit­nehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardi­nal­pflichten und Ersatz von Verzugs­schäden (§ 286 BGB).

§11 Schluss­be­stim­mungen

Änderungen und Ergän­zungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Neben­ab­reden bestehen nicht.

§12 Schlich­tungs­klausel

Die Vertrags­par­teien verpflichten sich, bei Meinungs­ver­schie­den­heiten ein Schlich­tungs­ver­fahren durch­zu­führen, mit dem Ziel, eine inter­es­sen­ge­rechte und faire Verein­barung im Wege einer Mediation mit Unter­stützung eines neutralen Schlichters unter Berück­sich­tigung der wirtschaft­lichen, recht­lichen, persön­lichen und sozialen Gegeben­heiten zu erarbeiten.

§13 Speicherung von Daten

Der Berater/Therapeut weist darauf hin, dass die im Zusam­menhang mit dem Vertrags­ver­hältnis entstan­denen Daten zum Zweck der Daten­ver­ar­beitung gespei­chert werden.

§14 Salva­to­rische Klausel

Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestim­mungen des Vertrages. Eine solche Bestimmung wird die Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirk­samen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.