Martina Grundmann
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Er­näh­rungs­be­ra­tung – Was zah­len die Krankenkassen?
Krankenkassen Ernährungsberatung
Nach­hal­ti­ge Gesundheitsförderung

Ob Diabetes mellitus, Osteo­porose oder Hautall­ergien — eine gesunde Ernährung ist bei der Therapie vieler Krank­heiten unver­zichtbar. So kann oft allein schon durch die Verän­derung der zugeführten Nahrungs­mittel und die Optimierung der Essge­wohn­heiten eine Verbes­serung des eigenen Gesund­heits­zu­standes erreicht werden. Je nach vorlie­gender Erkrankung und ärztlicher Indikation lassen sich Ernäh­rungs­formen finden, die Ihnen nachhaltig helfen. Zudem ist auch eine vorbeu­gende Ernährungsberatung sehr wichtig, denn eine gesunde und ausge­wogene Ernährung trägt ganz erheblich dazu bei, Ihr Wohlbe­finden zu steigern und Ihre Leistungs­fä­higkeit zu erhöhen. Viele Krank­heiten und körper­lichen Einschrän­kungen können so bereits im Vorfeld vermieden werden. Sie bleiben körperlich und geistig fit und können den mannig­fal­tigen Heraus­for­de­rungen des Alltags gestärkt und mit großer Vitalität begegnen.

Recht­zei­tig bei der Kran­ken­kas­se informieren

Im Regelfall werden die Kosten für eine Ernährungsberatung von den Kranken­kassen bei bereits bestehenden und diagnos­ti­zierten Erkran­kungen übernommen. Entscheidend ist hierbei, dass die gesund­heit­lichen Probleme durch das Ernäh­rungs­ver­halten verur­sacht oder zumindest mitbe­stimmt werden. Hat Ihr Arzt also eine derartige Krankheit festge­stellt, stehen die Chancen für eine Kosten­über­nahme gut. Aller­dings gibt es auch bei einer klar erkenn­baren ernäh­rungs­be­dingten Indikation unter­schied­liche Heran­ge­hens­weisen der Kranken­kassen in Bezug auf die Höhe der finan­zi­ellen Betei­ligung. So kann es durchaus einen Unter­schied machen, in welcher Form die Ernährungsberatung erfolgt; ambulante Beratungs­termine werden mögli­cher­weise anders behandelt als eine ähnliche Dienst­leistung im Zuge von statio­nären Klinik­auf­ent­halten. Welche Kranken­kassen hier wie entscheiden, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern muss einzeln geprüft werden. Infor­mieren Sie sich daher recht­zeitig vor der Aufnahme einer Ernährungsberatung bei Ihrer Kasse. So sind Sie auf der sicheren Seite und wissen von Anfang an, wie die Kosten­über­nahme geregelt ist.